Die bei ihm gemessene Atemalkoholkonzentration hat mindestens 0.71 mg/l betragen. Ein Nachtrunk liegt nicht vor (siehe dazu oben), womit er den Grenzwert für das Vorliegen einer qualifizierten Alkoholkonzentration von 0.4 mg/l während seiner Fahrt auf der Autobahn nicht nur knapp überschritten hat. Bei der Polizeikontrolle vom 22. September 2022 um 07:34 Uhr wies der Beschuldigte zudem deutliche Anzeichen für eine massgebliche Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit auf.