Laut Polizeibericht wurde der Beschuldigte auf der Fahrerseite des auf ihn zugelassenen McLaren MP4-12C Spider, bei dem es sich um einen zweisitzigen Sportwagen handelt, angetroffen. Hinweise darauf, dass nach der Ankunft auf dem Autobahnparkplatz und vor dem Einschlafen die Sitze getauscht worden wären, liegen nicht vor. Dies wird denn auch weder vom Beschuldigten noch von B._____, der von der Polizei auf dem Beifahrersitz angetroffen wurde, vorgebracht. Auch wird nicht vorgebracht und gibt es keine konkreten Hinweise darauf, dass jemand anderes als der Beschuldigte als Halter den McLaren MP4-12C Spider ZH aaa auf den Autobahnparkplatz gelenkt hätte.