2.4.2. Gestützt auf den Polizeibericht vom 3. Oktober 2022 (act. 20 ff.) ist erstellt und im Berufungsverfahren unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte und B._____ am 22. September 2022 um 07:34 Uhr auf dem Rastplatz auf der Autobahn A1 in Q._____ (Fahrtrichtung Zürich) schlafend im Personenwagen McLaren MP4-12C Spider mit der Autonummer ZH aaa, dessen Halter in diesem Zeitpunkt der Beschuldigte war, angetroffen wurden und beim Beschuldigten in der Folge um 08:18 Uhr eine Atemalkoholkonzentration von 0.71 mg/l gemessen wurde (vom Beschuldigten anerkanntes Messergebnis; act. 21, 36).