2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg sprach den Beschuldigten auf Einsprache hin mit Urteil vom 10. Juli 2024 wegen Führens eines Motorfahrzeugs in qualifiziert angetrunkenem Zustand schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 120.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 1'500.00, ersatzweise 13 Tage Freiheitsstrafe. 3. Der Beschuldigte beantragte mit Berufungserklärung vom 18. September 2024 einen Freispruch. 4. Die Berufungsverhandlung fand am 20. Dezember 2024 statt. Der Beschuldigte wurde antragsgemäss von der Teilnahme an der Berufungsverhandlung dispensiert. Das Obergericht zieht in Erwägung: