6.2. Folgende Gegenstände werden E._____ zurückgegeben: 1 Pullover «Champion» (weiss) 1 Kapuzenweste (schwarz) 1 T-Shirt, ärmellos, weiss mit Palmenaufdruck 1 Hose mit Ledergurt Werden diese Gegenstände von E._____ nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils bei der Vorinstanz herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 7. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird verpflichtet, E._____ zufolge Anerkennung Fr. 290.00 zu bezahlen. 8. 8.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'000.00 werden dem Beschuldigten vollumfänglich auferlegt.