Beim Beschuldigten handelt es sich um einen arbeitsfähigen Mann ohne gesundheitliche Einschränkungen, der den überwiegenden Teil seines Lebens in Afghanistan verbracht hat und dort auch im Gewerbe seines Vaters mitgeholfen hatte (MIKA-Akten, act. 5; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 8). Zudem verfügt er in Afghanistan über ein familiäres Netzwerk, mit welchem er weiterhin telefonisch in Kontakt steht, wo auch seine Schwester lebt und er selbst nach dem Tod seines Vaters für längere Zeit untergekommen ist. Gemäss seinen Schilderungen gehörte seine Familie der Mittelschicht an (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 8). Ein - 13 -