Auch die aktuelle allgemeine Sicherheitslage in Afghanistan lässt eine Landesverweisung nicht als unzumutbar erscheinen. So geht aus der «Country Guidance: Afghanistan» der EUAA vom Januar 2023 (abrufbar unter euaa.europa.eu/publications/country-guidance-afghanistan-january- 2023) auf S. 125 hervor, dass in keiner Provinz Afghanistans die Gewalt ein solches Ausmass erreicht, dass bei blosser Anwesenheit eine ernsthafte Lebensbedrohung bestehe.