Die European Union Agency for Asylum (EUAA) kommt in ihrem Bericht «Afghanistan – Country Focus» vom Dezember 2023 auf S. 99 ff. (abrufbar unter euaa.europa.eu/publications/afghanistan-country-focus) sodann zum Schluss, dass die Taliban nur über minimale Hintergrundinformationen über zurückkehrende Personen verfügen. Primär könnten hochrangige Personen, zu denen der Beschuldigte aber nicht zählt, bei einer Rückkehr nach Afghanistan Probleme bekommen. Solange man keine Probleme mit den De-facto-Behörden habe, sei es jedoch möglich, zurückzukehren. - 12 -