Ausserdem hat er Afghanistan nicht erst nach der Machtergreifung der Taliban 2021 nach vorangegangener Zusammenarbeit mit den «Besatzern», sondern bereits im Jahr 2018 in Richtung Westen (via Pakistan und Iran, MIKA-Akten, act. 7) verlassen. Über politische und religiöse Aktivitäten, insbesondere prowestliche oder talibankritische Äusserungen des Beschuldigten, insbesondere auf Social Media-Plattformen, sowohl vor seiner Ausreise in Afghanistan als auch später in der Schweiz, ist nichts bekannt und wird von ihm auch nicht vorgebracht (vgl. auch MIKA-Akten, act. 9).