2.6.2. Der Beschuldigte bringt vor, dass sein Vater von den Taliban vor seinen Augen hingerichtet und er selbst auch lebensgefährlich angegriffen worden sei. Er würde weiterhin von den Taliban gesucht werden, weshalb sein Leben bei einer Ausschaffung nach Afghanistan ernsthaft bedroht wäre (Berufungserklärung, Rz. 5). Bereits anlässlich seines Asylgesuchs machte der Beschuldigte geltend, dass die Taliban, auf der Suche nach seinem Onkel väterlicherseits (D._____), welcher für den Kommandanten der Stadt und später für Karzai resp. für die Regierung gearbeitet habe, zu ihnen nach Hause gekommen sei.