Die zahlreichen Regelverstösse, die sich der Beschuldigte hierzulande hat zuschulden kommen lassen, sprechen gegen eine nachhaltig positive Integration. Die Verurteilungen ziehen sich wie ein roter Faden durch die Anwesenheit des Beschuldigten in der Schweiz, was von einer ausserordentlich grossen Unbekümmertheit und Gleichgültigkeit gegenüber den hiesigen Regeln und Gesetzen zeugt, auch wenn es sich – bis auf die vorliegend zu beurteilenden Straftaten – meist nicht um schwere Straftaten handelte. Die zahlreichen bisherigen Verurteilungen konnten ihn nicht davon abhalten, nunmehr auch deutlich schwerere Straftaten zu begehen.