und 336 ff.). Aufgrund seines mehrmaligen Delinquierens in der Stadt T._____ wurde eine Ausgrenzung für die Stadt T._____ verfügt (MIKA-Akten, act. 357 ff.), welche auf seine Beschwerde hin vom Verwaltungsgericht mit Urteil vom 14. August 2024 bestätigt wurde (MIKA-Akten, act. 410 ff.). Die zahlreichen Regelverstösse, die sich der Beschuldigte hierzulande hat zuschulden kommen lassen, sprechen gegen eine nachhaltig positive Integration.