Der Beschuldigte trat während seiner Aufenthaltsdauer in der Schweiz wiederholt straffällig in Erscheinung. Neben den im vorliegenden Strafverfahren zu beurteilenden Straftaten und den im aktuellen Strafregisterauszug aufgeführten drei Strafbefehlen, mit welchen er zweimal wegen Raufhandels verurteilt wurde (vgl. aktueller Strafregisterauszug), verfügt er über eine Reihe von weiteren Verurteilungen u.a. wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz (siehe MIKA- Akten, act. 28 ff., 35 ff., 60 ff., 195 ff., 226 ff., 238 ff. und 336 ff.).