Zusätzlich führte er aus, dass viele seiner Freunde Türkisch sprechen würden (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 17). Sodann befand sich der Beschuldigte bei den verschiedenen strafrechtlichen Vorfällen meist in einer Gruppe von Landsleuten (vgl. Strafbefehl vom 5. September 2019, act. 10 f.; Polizeibericht act. 225 ff.). Der Beschuldigte scheint sich damit zwar in gewissen Umfang in der Schweiz beruflich integriert zu haben, die soziale Integration erscheint jedoch unterdurchschnittlich im Hinblick auf seine -7-