Er ist mithin mit den dortigen Traditionen und Gepflogenheiten bestens vertraut. Zu seiner sozialen Integration in der Schweiz ist wenig bekannt. Zwar finden sich in den MIKA-Akten einige Referenzschreiben von Schweizern, wobei dem Beschuldigten eine gewisse C._____, welche ihn durchwegs lobte und ihm unter anderem eine sehr gute Integration attestierte (MIKA-Akten, act. 249), anlässlich der Berufungsverhandlung nicht bekannt war (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 14 f.). Zusätzlich führte er aus, dass viele seiner Freunde Türkisch sprechen würden (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 17).