Protokoll Berufungsverhandlung, S. 5). Anlässlich der Berufungsverhandlung reichte der Beschuldigte ein Schreiben, datiert vom 17. Januar 2025, ein, in welchem bestätigt wird, dass der Beschuldigte ab dem 3. Februar 2025 bei der B._____ GmbH angestellt sein werde. Dem -6- Beschuldigten war dabei unbekannt, dass über die B._____ GmbH mit Entscheid vom 14. Januar 2025, 09.15 Uhr, der Konkurs eröffnet wurde (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 4; Auszug aus dem Handelsregister des Kantons Q._____ betreffend die «B._____ GmbH in Liquidation»). Entsprechend fraglich erscheint eine zeitnahe Wiederaufnahme seiner Arbeitstätigkeit.