Der 27-jährige Beschuldigte ist in Afghanistan in einem Vorort von Kabul geboren und aufgewachsen (act. 25; MIKA-Akten, act. 4 f.). Am 8. November 2018, also mit 20 Jahren, ist der Beschuldigte als Asylsuchender in die Schweiz eingereist (MIKA-Akten, act. 8). Das gleichentags gestellte Asylgesuch wurde mit Entscheid vom 29. Juli 2020 abgelehnt, aufgrund der (damaligen) Unzumutbarkeit einer Rückkehr in sein Herkunftsland wurde der Beschuldigte jedoch vorläufig aufgenommen (MIKA-Akten, act. 43 ff.). Der Beschuldigte verfügt weiterhin über den Ausweis F (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 6).