2. Das Bezirksgericht Aarau sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 23. Mai 2024 grösstenteils gemäss Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer Busse von Fr. 300.00 und verwies ihn für die Dauer von 5 Jahren des Landes. Weiter entschied es über die beschlagnahmten Gegenstände, die Zivilforderung sowie die Verfahrenskosten. 3. Mit Berufungserklärung vom 24. September 2024 beantragte der Beschuldigte, dass auf die Landesverweisung zu verzichten, eventualiter die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen sei. 4. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2024 wurde der Beschuldigte aus dem vorzeitigen Strafvollzug entlassen.