Gegenstand Versuchte schwere Körperverletzung usw.; Landesverweisung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 28. Februar 2024 Anklage gegen den Beschuldigten wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Raufhandels, geringfügiger Sachbeschädigung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sie beantragte die Bestrafung des Beschuldigten mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Busse von Fr. 300.00. Weiter sei der Beschuldigte für die Dauer von 7 Jahren des Landes zu verweisen.