Bremgarten vom 6. Juni 2023 wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und Raufhandels zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 1'200.00 verurteilt. Der im Strafbefehl abgeurteilte Raufhandel hat am 10. September 2022 und somit lediglich wenige Wochen vor dem hier zu beurteilenden Raufhandel stattgefunden, die Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz hat der Beschuldigte am 2. April 2023 begangen.