Am 4. November 2022 ist es in der Tiefgarage bei der UBS-Filiale in Bremgarten zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten, B._____, C._____ einerseits und G._____ andererseits gekommen. Anlässlich dieser Auseinandersetzung hat der Beschuldigte G._____ u.a. mit einem Schläger/Stock auf den Kopf geschlagen. Die tätliche Auseinandersetzung war unausgeglichen, nachdem G._____ zahlenmässig und körperlich unterlegen war. Die von der Beteiligung des Beschuldigten am Raufhandel ausgehende Gefährdung der geschützten Rechtsgüter ist nicht zu bagatellisieren.