anderen Raufhandel beteiligt hatten (siehe Strafregisterauszug und Beizugsakten des Verfahrens ST.2022.3408; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11 f., 14 f., 32). Mithin haben B._____ und C._____ ihre Aussagen in Kenntnis des früheren Strafverfahrens wegen Raufhandels gemacht. Dies legt nahe, dass B._____ und C._____ als gute Kollegen des Beschuldigten versucht haben, diesen aufgrund der Schwere des vorliegenden Delikts infolge Benutzung des Schlägers/Stocks zu schützen und daher zugunsten des Beschuldigten wahrheitswidrige Aussagen gemacht haben. Hinzu kommt, dass sich in den Akten eine Snapchat- Nachricht vom 5. November 2022, 00.56 Uhr, auf dem Mobiltelefon von B._____