Allerdings konnte er namentlich bereits nicht beantworten, ob einer von ihnen sich einmal zum Urinieren, Zigarettenholen usw. entfernt habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 17 ff.). Wie er den Beschuldigten gemäss diesen Aussagen somit die ganze Zeit über im Blick gehabt haben will, ist aufgrund der Vielzahl beim Migrolino anwesender Personen und den mit verschiedenen Kollegen geführten Gesprächen nicht nachvollziehbar und wird so nicht einmal vom Beschuldigten behauptet (siehe oben).