Auffälligerweise hat er erst ab seiner Einvernahme vom 28. Juni 2023 erwähnt, dabei mit seinem Kollegen D._____ zusammen gewesen zu sein, wobei sie sich die ganze Zeit im Tatzeitraum im Blickfeld gehabt hätten und nachher gemeinsam mit zwei Frauen weitergezogen seien (UA act. 298 ff.). Würde es tatsächlich der Wahrheit entsprechen, dass er und D._____ sich trotz der Vielzahl der beim Migrolino anwesenden Personen nie aus den Augen verloren hätten, auch nicht für kurze Zeit, so wäre zu erwarten gewesen, dass der Beschuldigte dies bereits in seiner ersten ausführlichen Einvernahme zu seiner Entlastung erwähnt hätte.