__ in die Tiefgarage gegangen (UA act. 241), eine vierte Person sei nicht dabei gewesen (GA act. 450 ff.) und anlässlich der Berufungsverhandlung hat er angegeben, es seien mit G._____ nur zwei oder drei Personen gewesen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 29). Weiter hatte der Beschuldigte zunächst angegeben, er sei nicht in der Tiefgarage gewesen, sondern bei den Parkplätzen beim Migrolino geblieben und habe geraucht (UA act. 237 ff.). Auffälligerweise hat er erst ab seiner Einvernahme vom 28. Juni 2023 erwähnt, dabei mit seinem Kollegen D.___