2.5.4. Was die Tatbeteiligung des Beschuldigten betrifft, hat sodann der Zeuge F._____ in seiner Einvernahme vom 15. März 2023 angegeben, zur Tatzeit bei der Bushaltestelle beim Parkplatz gestanden und sich mit zwei oder drei Kollegen unterhalten zu haben. Er habe gesehen, wie G._____, B._____ und C._____ – nicht aber der Beschuldigte – die Treppe zur Tiefgarage hinuntergegangen seien. Später habe er gesehen, wie der Beschuldigte die Treppe von der Tiefgarage mit einem Schläger in der Hand hinauf zur Strasse gerannt sei; dies sei gewesen, nachdem G._____ heruntergegangen sei. Es sei dunkel gewesen, weswegen er den «Schlägel oder Stock» nicht genau beschreiben könne.