Die Aussagen von E._____ sind im Übrigen nicht pauschal oder oberflächlich geblieben, vielmehr enthalten seine Aussagen auch Schilderungen von Konversationen und Interaktionen sowie Details, welche für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen sprechen. Namentlich habe B._____, als die drei Beschuldigten die Treppe hochgekommen seien, zu seinen Kollegen gesagt, «Jungs wir müssen weg». Den gesichteten Schläger konnte er detailliert beschreiben, so sei dieser ca. 1.5-A4-Blätter lang und aus Holz gewesen. Er habe sich noch überlegt, dass es ein Schläger aus der Schule Q._____ sein könne.