__ hintereinander die Treppe von der Tiefgarage hochgelaufen und in Richtung Bahnhof gegangen. Der Beschuldigte habe keinen Schläger mehr in der Hand gehabt, als er die Treppe hochgekommen sei bzw. habe er keinen mehr gesehen. Er selbst sei dann in die Tiefgarage gegangen und habe G._____ blutverschmiert aufgefunden (UA act. 316 ff.).