Im Gutachten des Spital H._____ vom 11. November 2022 wird bestätigt, dass die Verletzungen im Einklang mit den Aussagen von G._____ stehen. Mehrheitlich liessen sich diese zwanglos durch Schläge mit der flachen bzw. zur Faust geballten Hand erklären, die Quetsch-Riss-Wunde am Scheitel links könne aufgrund der Lage oberhalb der sog. Hutkrempenlinie sowie den wundmorphologischen Feststellungen plausibel mit einem Schlag mit einem stabförmigen Gegenstand erklärt werden (zum Ganzen: UA act. 360 ff.). Es liegt damit nahe, dass ein solcher Gegenstand entsprechend den Aussagen von G._____ eingesetzt worden ist.