2.5.2. G._____ hat schlüssig und nachvollziehbar beschrieben, dass er mit einem Stock auf den Hinterkopf geschlagen worden sei. Die dabei erlittenen Verletzungen seien dadurch entstanden, dass er mit dem Gesicht am Boden gelegen habe und die Schläge dadurch vermehrt auf den Hinterkopf erfolgt seien. Zudem hat er Hämatome an der linken Gesichtshälfte aufgewiesen, welche gemäss seinen Angaben mit den geschilderten Faustschlägen in Verbindung zu bringen seien (UA act. 251).