__ den Beschuldigten auch aus nächster Nähe hat sehen können. Er habe ihn dann mit Namen angeschrien und gefragt, wieso er dies mache, der Beschuldigte habe hierauf kein Wort gesagt, sondern nur geschlagen (UA act. 251 ff., 263 ff., GA act. 446, Protokoll Berufungsverhandlung S. 5). G._____ gab weiter an, mit dem Beschuldigten bis zur Oberstufe zur Schule gegangen zu sein und früher gut mit ihm befreundet gewesen zu sein, er habe ihn seit über 10 Jahren gekannt und habe ihn auf keinen Fall verwechselt (UA act.