2.1. Mit Berufungserklärung vom 11. September 2024 beantragte der Beschuldigte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen und angemessen zu entschädigen (Berufungserklärung S. 2 f.). 2.2. Der Beschuldigte reichte am 17. Oktober 2024 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine (kurze) Berufungsbegründung ein. 2.3. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahmen der Zeugen B._____, C._____, D._____, E._____ und F._____ sowie des Privatklägers G._____ und des Beschuldigten fand am 9. September 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: