Gegenstand Raufhandel -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten am 9. Februar 2024 an das Bezirksgericht Bremgarten zur Durchführung einer Hauptverhandlung überwiesenem Strafbefehl vom 14. Dezember 2023 wurde der Beschuldigte wegen Raufhandels gemäss Art. 133 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 450.00, ersatzweise 15 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt (GA act. 409 ff.). 2. Auf Einsprache hin erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten mit Urteil vom 30. April 2024 was folgt: