4.2. Die Beschuldigte wird verpflichtet, den Privatklägern A._____, B._____ und C._____ für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 7'911.05 auszurichten. 4.3. Die Beschuldigte hat ihre Parteikosten für das erstinstanzliche Verfahren selbst zu tragen. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)