Die Beschuldigte hat die Körperverletzung von B._____ verursacht, indem sie in übermüdetem Zustand gefahren ist. In Bezug auf die Schwere der Sorgfaltspflichtverletzung kann auf die vorstehenden Ausführungen in E. 3.3 verwiesen werden. Insgesamt ist von einem nicht mehr leichten bis mittelschweren Verschulden auszugehen, für welches eine Einsatzstrafe von 180 Tagessätzen Geldstrafe angemessen erscheint.