B._____ erlitt durch den von der Beschuldigten verursachten Unfall eine stumpfe Verletzung des Brustkorbs mit Prellung der Lunge, des Schlüsselbeins und Verdacht auf eine Prellung des Herzens, eine stumpfe Verletzung des Bauchraums mit Verdacht auf eine Nierenprellung, eine Prellung des Beckens, eine Riss-Quetschwunde der Kniescheibe mit aufgeplatztem Schleimbeutel sowie einen offenen Unterschenkelbruch. Er wurde in der Folge zweimal operiert und rund zweieinhalb Wochen stationär im Kantonsspital […] und darauf rund zwei Wochen in der Rehaklinik […] behandelt (act. 100).