Insgesamt ist unter Berücksichtigung des ordentlichen Strafrahmens von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und der davon erfassten fahrlässigen Tötungen von einem mittelschweren Tatverschulden und einer dafür angemessenen Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 5'000.00 (siehe dazu unten) als eine in ihrer Gesamtheit angemessene Sanktion auszugehen.