was ihr ohne Weiteres möglich gewesen wäre. Hätte die Beschuldigte pflichtgemäss gehandelt und wäre nicht in übermüdetem Zustand gefahren, wäre sie mit ihrem Fahrzeug nicht auf die Gegenfahrbahn geraten und mit dem entgegenkommenden Fahrzeug von B._____ kollidiert. Bei einem pflichtgemässen Verhalten der Beschuldigten wären der Tod von E._____ und die Körperverletzungen von B._____, A._____ und C._____ somit vermeidbar gewesen.