2.7. Charakteristische Symptome der Ermüdung lassen sich im Augen-/Sehbereich (z.B. Lidschwere, Trübung des Blickes, Fremdkörperreiz), in psychischer Hinsicht (z.B. Abschweifen in Gedanken, Aufschrecken, kurze Absenz mit offenen Augen), in der allgemeinen körperlichen Verfassung (z.B. Gähnen, Mundtrockenheit mit Durst) und in der Fahrweise (z.B. verzögerte Reaktionen, Abweichen von der Fahrspur, verlorenes Geschwindigkeitsgefühl) feststellen. Bei einer gesunden und nicht aus anderen Gründen fahrunfähigen Fahrzeuglenkerin wie der Beschuldigten kann ein Einschlafen am Steuer ohne vorherige subjektiv erkennbare Ermüdungserscheinungen ausgeschlossen werden (vgl. BGE 126 II 206 E. 1a S. 208;