Eine vorbestehende Müdigkeit oder Schläfrigkeit würden von der Beschuldigten aber verneint. Auch werde in der schlafmedizinischen Abklärung der Klinik […] kein somnologisches Krankheitsbild festgestellt, welches einen allfälligen Sekundenschlaf erklären würde. Prodromi [Vorzeichen] als Hinweis für eine Synkope [plötzliche kurzzeitige Bewusstlosigkeit, Ohnmacht] würden von der Beschuldigten nicht beschrieben. Hinweise auf eine kardiale oder neurologische Ursache bestünden in den entsprechenden spezialärztlichen Berichten nicht.