Danach sind sie mit der Nachbarin nach Aarberg gefahren, haben die Ortschaft angeschaut, Kaffee getrunken und Kuchen gegessen und um ca. 18:00 Uhr zu Abend gegessen. Im Anschluss ist die Beschuldigte mit ihrem Ehemann zurück nach Brügg gefahren, wo sie bei ihrer ehemaligen Nachbarin zuhause einen Kaffee und Wasser getrunken und später um ca. 21.30 Uhr die rund einstündige Heimfahrt angetreten hat (act. 302 f., 331 f., 473 ff.; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5 ff.). Die Beschuldigte war somit zum Unfallzeitpunkt um 22.20 Uhr seit über 16 Stunden wach und hatte einen ereignisreichen Tag hinter sich.