Die damals 61-jährige Beschuldigte hatte am Unfalltag, einem Freitag, frei, nachdem sie von Montag bis Donnerstag gearbeitet hatte. Sie ist um 6.00 Uhr aufgewacht, hat im Verlauf des Morgens Haushaltsarbeiten erledigt und sich um ca. 13:00 Uhr zusammen mit ihrem Ehemann nach Brügg begeben, wo sie eine ehemalige Nachbarin besucht haben. Danach sind sie mit der Nachbarin nach Aarberg gefahren, haben die Ortschaft angeschaut, Kaffee getrunken und Kuchen gegessen und um ca. 18:00 Uhr zu Abend gegessen.