Eines habe Volllicht gehabt und sie geblendet und sie habe sich Gedanken zur Helligkeit des Lichts gemacht. Danach wisse sie nicht, was passiert sei. Das Nächste, woran sie sich erinnern könne, sei, dass es einen Knall gegeben habe und sie im Airbag gelegen sei. Anschliessend seien Leute gekommen und hätten gesagt, sie müsse aussteigen. Ihre Tür habe aber geklemmt. Jemand habe ihr die Tür aufgemacht und sie sei dann ausgestiegen und jemand habe ihr gesagt, sie solle auf die Seite stehen (act. 302 ff., 473.1 ff., Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5, 9 ff.).