__ infolge der erlittenen Verletzungen am 15. Juli 2022 im Kantonsspital […] verstorben sei. -5- 2.2. Die Vorinstanz hat eine mangelnde Aufmerksamkeit oder eine Übermüdung bzw. einen Sekundenschlaf mangels eindeutiger Indizien nicht als erstellt erachtet und die Beschuldigte «in dubio pro reo» von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen (vorinstanzliches Urteil E. 5.4).