2. 2.1. Der Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, sie sei am 6. Mai 2022 um ca. 22.20 Uhr ausserorts auf der Bünztalstrasse in Dintikon mit ihrem VW Phaeton, AG aaa, infolge mangelnder Aufmerksamkeit gegenüber dem Strassenverkehr und den Strassenverhältnissen sowie mangelhafter Beherrschung ihres Fahrzeugs, eventualiter infolge Übermüdung, auf die Gegenfahrbahn geraten und infolgedessen frontal mit dem korrekt entgegenkommenden VW Golf von B._____ kollidiert, wodurch die Fahrzeuginsassen des VW Golfs, E._____, B._____, A._____ und C._____, verletzt worden seien und E.____