3.6. Die Berufungsverhandlung fand am 8. September 2025 statt. Die Privatkläger änderten ihre Anträge anlässlich der Verhandlung dahingehend ab, als sie statt einer Verurteilung wegen mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln eine Verurteilung wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln beantragten sowie den Antrag betreffend die Zivilforderung zurückzogen. Die Beschuldigte beantragte, sie sei von Schuld und Strafe freizusprechen, eventualiter der fahrlässigen Tötung sowie der mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung schuldig zu sprechen und mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 150.00, Probezeit 2 Jahre, zu bestrafen. Das Obergericht zieht in Erwägung: