3.3. Mit Eingaben vom 4. Oktober 2024 bzw. vom 23. Oktober 2024 nahmen die Privatkläger und die Beschuldigte zum Beweisantrag der Staatsanwaltschaft auf Einholung eines Gutachtens Stellung. -3- 3.4. Mit Eingaben vom 20. November 2024 und 18. Dezember 2024 bzw. vom 26. November 2024 reichten die Privatkläger und die Beschuldigte weitere Stellungnahmen ein. 3.5. Mit Eingabe vom 2. September 2025 nahm die Beschuldigte zum Zustandekommen der vor der Vorinstanz eingereichten verkehrsmedizinischen Untersuchung vom 30. März 2023 Stellung und reichte medizinische Akten ein.