3.2. Mit Berufungserklärung vom 24. September 2024 beantragten die Privatkläger A._____, B._____ und C._____, die Beschuldigte sei der fahrlässigen Tötung, der mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung sowie der mehrfachen Verletzung der Verkehrsregeln durch mangelnde Aufmerksamkeit sowie durch ungenügendes Rechtsfahren schuldig zu sprechen und mit einer angemessenen Freiheitsstrafe und einer angemessenen Busse zu bestrafen. Zudem sei die Beschuldigte gegenüber den Privatklägern A._____, B._____ und C._____ sowie gegenüber den Erben von E._____ (A._____ und B._____) betreffend den Vorfall vom 6. Mai 2022 vollumfänglich schadenersatz- und genugtuungspflichtig zu erklären.