3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 10. September 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft, die Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen und mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Busse von Fr. 3'600.00, eventualiter einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 150.00 und einer Busse von Fr. 3'300.00, zu bestrafen. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft die Einholung eines Gutachtens zur Frage, ob bzw. mit welcher Wahrscheinlichkeit die Beschuldigte im Unfallzeitpunkt eine Synkope aufgewiesen haben könnte.