1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 3. April 2023 Anklage gegen die Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung, Verletzung der Verkehrsregeln durch mangelnde Aufmerksamkeit, eventualiter Fahrens in fahrunfähigem Zustand, sowie Verletzung der Verkehrsregeln durch ungenügendes Rechtsfahren. 2. Mit Urteil vom 29. Februar 2024 sprach das Bezirksgericht Lenzburg die Beschuldigte von Schuld und Strafe frei, verwies die Zivilklage der Privatkläger A._____, B._____ und C._____ auf den Zivilweg und nahm die Verfahrenskosten und die Parteikosten der Beschuldigten sowie der Privatkläger A._____, B._____ und C._____ auf die Staatskasse.